Satzungänderungsanträge Silvio Aita (Rund um Fußball)
Herr Aita hat Anträge gestellt § 12 (Vorstand und gesetzliche Vertretung) und § 14 Wahl des Aufsichtsrate zu ändern.
Beides mal soll aufgenommen werden:
"Die Entscheidung der Wahlkommission bedarf einer Begründung bei Ablehnung und ist anfechtbar. Es sollte ein Schiedsgericht durch Vertreter des Vereines überprüfen, ob die Qualifikationen für eine Wahl vorhanden sind.“
Ein Schiedsgericht haben wir in dem Sinne nicht. Aber einen Ehrenrat, der diese Aufgaben gem. § 16 hat. Wir brauchen kein neues Organ im Verein. Es würde reichen, wenn man den § 16 anpasst. Das müsste man dann beantragen.
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Gott schütze Rheinland-Pfalz!