Handkäsalarm (AR-Zulassung durchgesickert) (Rund um Fußball)
Eher nicht offiziell, weil:
§ 14 Nr. 3 Satzung: Die Entscheidung der Wahlkommission bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.
Ich kann mich daran erinnern, dass es zu diesem Punkt breiteren Widerspruch gab, kann mich aber nicht erinnern, welches die Argumente für diese Formulierung waren.
Weiß das jemand noch?