Handkäsalarm (AR-Zulassung durchgesickert) (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Wednesday, 27.01.2021, 19:16 (vor 1146 Tagen) @ Milestone-Mainz

Eher nicht offiziell, weil:

§ 14 Nr. 3 Satzung: Die Entscheidung der Wahlkommission bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.


Ich kann mich daran erinnern, dass es zu diesem Punkt breiteren Widerspruch gab, kann mich aber nicht erinnern, welches die Argumente für diese Formulierung waren.
Weiß das jemand noch?

Ich glaube der Herr Kämmer hatte das vor der Wahl 2017 in etwa so begründet, dass es auch darum geht, die Personen zu schützen und nicht sagt, was genau gegen eine Kandidatur spricht.

Warum es überhaupt so in der Satzung steht, keine Ahnung.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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