Informationsseite zur Mitgliederversammlung (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Monday, 01.02.2021, 10:00 (vor 1142 Tagen) @ strombergbernd

Die haben sich sicher alle in die Hand versprochen, dass niemand da einen Interessenkonflikt sieht und wenn doch dann sofort was dagegen gemacht wird.

Zum Thema Interessenkonflikte:

Geschäftsordnung Aufsichtsrat Mainz 05 (vom 15.10.2019)

§ 1 Allgemeines
(1) Der Aufsichtsrat in seiner Gesamtheit und jedes einzelne Aufsichtsratsmitglied üben ihre Tätigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung des 1.FSV Mainz 05 e.V. und den Bestimmungen dieser Geschäftsordnung aus.

(2) Alle Mitglieder des Aufsichtsrats haben die gleichen Rechte und Pflichten und sind grundsätzlich bei Ihrer Tätigkeit nicht weisungsgebunden und in der Erfüllung ihrer Aufgaben allein dem Wohl des Vereins unter Beachtung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorgaben verpflichtet.

(3) Die Erledigung der Aufgaben erfolgt nach den Grundsätzen eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns.


§ 9 Interessenskonflikte
Jedes Aufsichtsratsmitglied hat dem Aufsichtsrat potentielle Interessenskonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer sonstigen Funktion oder Beschäftigung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates bestehen, unverzüglich offen zu legen. Der Aufsichtsrat wird dann über die weitere Vorgehensweise beraten.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum