Handkäsalarm (AR-Zulassung durchgesickert) (Rund um Fußball)
Wenn ich das richtig sehe, legen diese fünf Personen fest, wer überhaupt kandidieren darf:
Dann kann Udo vllt. was dazu schreiben ?
Eher nicht offiziell, weil:
§ 14 Nr. 3 Satzung: Die Entscheidung der Wahlkommission bedarf keiner Begründung und ist nicht anfechtbar.
Kann mich erinnern, dass sie 2017 vor der AR-Wahl mehrfach darauf aufmerksam gemacht haben. U.a. als Ex-Vorstände nachgefragt haben, warum sie nicht zugelassen wurden.
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Gott schütze Rheinland-Pfalz!