Wann ist man in den Aufsichtsrat gewählt? (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Thursday, 28.01.2021, 18:12 (vor 1183 Tagen) @ holger

Ich stelle es einfach mal so rein.

§ 14 Nr. 4 Satzung:

Bei der Wahl hat jedes Mitglied jeweils eine Stimme für jeden zur Wahl stehenden
Kandidaten. Gewählt sind die Kandidaten, welche die meisten der abgegebenen
Stimmen erhalten. Dabei muss jeder Kandidat aber mindestens 1/4 der Stimmen von
den an der Wahl teilnehmenden Mitgliedern erhalten.
Erhalten mehr Kandidaten die
notwendige Stimmenanzahl als die in Abs. 1 Satz 2 festgelegte Anzahl der zu wählenden
Mitglieder des Aufsichtsrates, so sind die Kandidaten mit den meisten Stimmen gewählt. Erhalten weniger als fünf Kandidaten die notwendige Stimmenanzahl, so ist
unverzüglich eine Mitgliederversammlung zum Zwecke der Neuwahl des Aufsichtsrates
für eine neue Amtsdauer einzuberufen.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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