Der Besondere Verein - Neuwahl Aufsichtsrat (Rund um Fußball)

holger, Friday, 29.01.2021, 08:48 (vor 1186 Tagen) @ PetervomRhein

Ich vertraue der Kommission erstmal dass sie sich an die Satzung gehalten hat:
Satzung - Hier §14.
Da gibt es genug Gründe, warum eine Bewerbung schief gegangen sein kann. Wer hat denn nicht schon einmal eine Bewerbung versemmelt?

Und durch: "Die Entscheidung der Wahlkommission bedarf keiner Begründung und ist nicht an-fechtbar", ist es auch klar und richtig, wie das gerade gehandhabt wird.
Wie auch an anderer Stelle geschrieben, würde eine Offenlegung nur noch mehr zu einer Schlammschacht führen. Man sieht ja jetzt schon was passiert und wo schon wieder die Unruhe herkommt.

Vorschlag: Satzungsänderung definieren, zur nächsten MV einreichen (für die nächste Woche isses zu spät) und zur Abstimmung bringen.

So hat man sich aber erstmal nur an die Regel (Satzung) gehalten.


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