Heidel verkündet Rücktritt (Rund um Fußball)
Die Aussage ist nicht ganz korrekt. Wir haben einen Vereinsvorsitzenden (auch Präsident), der in Personalunion auch Vorstandsvorsitzender ist. Die Mitgliederversammlung wählt wie in §10 Abs. 2 beschrieben auch nur den Vereinsvorsitzenden und nicht den Vorstandsvorsitzenden. §12 Abs. 2 regelt dann, dass der Vereinsvorsitzende dem Vorstand vorsitzt.