AZ: Mainz 05 bald ohne Vereinsstatus? So ist die Lage (Presselinks)
Im schlimmsten Fall, können wir unsere Mitgliedsbeiträge nicht mehr steuerlich absetzen, da ein wirtschaftlicher Verein auch nicht als gemeinnützig anerkannt wird.
Das können wir meiner Meinung nach jetzt auch schon nicht mehr.
§ 10b Absatz 1 Satz 8 Einkommensteuergesetz
Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die
1. den Sport (§52 Absatz 2 Satz 1 Nr. 21 der Abgabenordnung)fördern.
Mit Körperschaften ist hier nicht die Rechtsform gemeint, sondern eher der steuerliche Begriff.
In der Anleitung zur Steuererklärung stehts auch so drin:
"Nicht abziehen können Sie Mitgliedsbeiträge, wenn der Empfänger z.B. den Sport, kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen oder die Heimatpflege und Heimatkunde fördert."
Und in unserer Satzung steht ja auch, dass der Verein den Sport fördert.
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Gott schütze Rheinland-Pfalz!