AZ: Mainz 05 bald ohne Vereinsstatus? So ist die Lage (Presselinks)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Sunday, 18.11.2018, 11:37 (vor 1978 Tagen) @ Weizen05

Rechtspfleger sind in vollem Umfang für ihren eigenen Kram (einschließlich Vereinsregistersachen) zuständig und verantwortlich und keine Weisungsempfänger, grundsätzlich und per Gesetz nicht. *wühl* *blätter* Da! § 9 Rechtspflegergesetz.

*wühl* *blätter* Teil 2:

§ 13 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) - Beteiligte:

(1) Beteiligte sind
1. Antragsteller und Antragsgegner,
[...]
(2) Die Behörde kann von Amts wegen oder auf Antrag diejenigen, deren rechtliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt werden können, als Beteiligte hinzuziehen.

Meine rechtlichen Interessen als Vereinsmitglied, können von einem Entzug des Vereinsstatus berührt werden.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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