AZ: Mainz 05 bald ohne Vereinsstatus? So ist die Lage (Presselinks)

fanblock1905, Thursday, 15.11.2018, 18:08 (vor 1986 Tagen) @ Keng

§ 21 BGB: "Ein Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt Rechtsfähigkeit durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts."

Den Vereinen, deren wirtschaftliche Aktivitäten nicht nur eine untergeordnete Rolle spielen, ist der Zugang zum Vereinsregister genommen. Sie erlangen nach § 22 BGB ihre Rechtsfähigkeit durch staatliche Verleihung. Zuständig ist dafür das Bundesland. Wirtschaftliche Vereine sollen dadurch einer besonderen staatlichen Prüfung unterzogen werden.

Wirtschaftliche Betätigung darf also eigentlich nur eine untergeordnete Nebentätigkeit darstellen, wenn ein Verein im Vereinsregister eingetragen werden will. Ich hatte diese Frage bei einer der ersten Mitgliederversammlungen vor drei Jahren an die Unternehmensberater gestellt, die das Gutachten zur Ausgliederung vorgestellt hatten. Die Antwort darauf (sinngemäß): Vor zwanzig Jahren hätten sie ebenso Probleme gesehen, aber inzwischen habe dich die Rechtsauffassung der Rechtspfleger und die Rechtsprechung so geändert, dass diese Frage heute keine Rolle mehr spiele". Das scheint jetzt wohl doch nicht so zu sein. Bin gespannt, wie das ausgeht. Im schlimmsten Fall, können wir unsere Mitgliedsbeiträge nicht mehr steuerlich absetzen, da ein wirtschaftlicher Verein auch nicht als gemeinnützig anerkannt wird. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit durch die Landesregierung sollte dagegen eine kleine Formalität sein.


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