Satzung § 20 (Presselinks)
2.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen
des Vereins an die Stadt Mainz zwecks Ver-wendung zur Förderung des Sports
§1:
3.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abga-benordnung“ und zwar durch die Pflege,
Förderung und Verbreitung der Leibesübungen, insbesondere des Fußballsports und damit
der körperlichen Ertüchtigung sowie des gesellschaftlichen Vereinslebens. Die Aus- und Fort-
bildung von Jugendlichen, ausgerichtet auf deren körperliche, geistige und soziale Entwick
-
lung, bildet einen weiteren Schwerpunkt der Vereinsarbeit
Ist das nicht ein Widerspruch....zu den Pressemitteilungem ?