hier der Link und noch ein link (Rund um Fußball)

Markk, Friday, 27.10.2023, 12:18 (vor 184 Tagen) @ Udo

Es stellt sich zumindest die generelle Frage, inwiefern der Arbeitgeber die privaten Lebensgewohnheiten seiner Mitarbeiter beeinflussen darf. Auch wenn die Klausel im vorliegenden Fall freiwillig ist.

Was verstehst du unter beeinflussen?
Jobrad?
Kostenlose Fitnessräume?
Obstkorb?

Aber zur Sache: die NOZ , die erst nur der WELT nachgeplappert hat, hat jetzt nachgefragt:

hier

Die formale Rechtslage spielt keine große Rolle.
Wenn man den Kern der Aktion beleuchtet, könnte man formulieren, dass der AN gefragt wird, ob er bereit sei, zu kompensieren, was er an CO2 verbraucht , der VfL übernimmt das dann für ihn.
Er zahlt mehr und führt etwas davon ab.

Der Artikel war mir bereits bekannt.
Im Kern sagt dieser doch aus, dass der AN ein Grundgehalt bekommt.
Der AG sagt dann zum AN, dass er bereit ist ein höheres Gehalt zu zahlen. Die Höhe ist allerdings abhängig von der persönlichen Lebensführung.
Unterschreibt der AN die Klausel nicht, so wird es gemäß der Logik des VFL nicht bestraft, sondern er verzichtet eben auf ein höheres Gehalt. Ist im Endeffekt aber das gleiche.
Im Artikel selbst wird ja erwähnt, dass es in der Lohnabrechnung nur ein verhandeltes Grundgehalt gibt und die erhaltenen Mittel aus der Klausel auch nicht separat aufgeführt werden.
Alternativ könnte der VFL dem AN auch ein fixes Grundgehalt anbieten mit der Option, dass der Verein entsprechende Kompensationszahlungen abführt. Jene AN, welche die Klausel unterschreiben hätten weiterhin einen Anreiz ihren CO2 Fußabdruck zu reduzieren. Alle anderen AN stehen dann aber zumindest nicht vor der Entscheidung, ob sie für ein höheres Gehalt bereit sind ihre Lebensführung zu ändern, bzw. kann die Entscheidung für eine nachhaltigere Lebensweise weiterhin im privaten Bereich stattfinden und bleibt vom Arbeitgeber unbeeinflusst.

Ob der VFL in Personalentscheidungen wirklich so neutral ist, wenn ein Bewerber nichts von der Klausel hält, sei mal dahingestellt. Im Auswahlverfahren geht es ja auch immer noch um den persönlichen Eindruck.


Das Beispiel mit dem Jobrad ist ein Ergebnis aus einem politisch/demokratischen Entscheidungsprozess, was entsprechend steuerlich gefördert wird. Das hat mit dem Arbeitgeber und dem Grundgehalt zunächst nicht viel zu tun. Es kommt lediglich zur Entgeldumwandlung. Für CO2-Kompensationen gibt es einen solchen gesetzlich verankerten Konsens hingegen (noch) nicht, bzw. indirekt durch höhere Besteuerung fossiler Energien. Für Fleisch würde man dann eine zusätzliche Steuer einführen müssen.

Für Fitnessräume bzw. Zuschüsse zum Fitnessstudio hat der AN keinen finanziellen Nachteil auf seinem Gehaltszettel. Der AN muss auch nicht angeben, wie oft er das Angebot genutzt hat. Im übrigen hat der AG gegenüber dem AN eine gesetzlich verankerte Fürsorgepflicht, aus der sich solche Angebote ableiten lassen.
Übertragen auf das Modell des VFL, müsste der AG dem AN ein höheres Gehalt anbieten, je öfter er Sport treibt. Für die Sportmuffel könnte man das Zusatzgehalt dann vom BMI abhängig machen. Vielleicht wären monetäre Anreize zur Reduzierung der Kneipenbesuche für den Ein oder Anderen ratsam :)
Bei Tönnies hingegen wird zukünftig der tägliche Konsum von Leberwurstbroten entsprechend gefördert.

Dass sich der VFL für mehr Nachhaltigkeit einsetzt ist ja zunächst löblich. Persönlich würden meine Frau und ich wohl überdurchschnittlich davon profitieren.
Problematisch finde ich es jedoch, wenn der AG unmittelbar durch monetäre Anreize versucht die private Lebensführung zu beeinflussen.

Mein Gegenvorschlag:
Der VFL könnte ja auch jährlich einen Betrag X pro Mitarbeiter für CO2-Kompensationen bereitstellen. Dem Mitarbeiter wäre es dann freigestellt seinen tatsächlichen CO2-Fußabdruck dem AG mitzuteilen. Liegt der CO2 Abdruck des AN unterhalb des Festbetrags, so kann der AN entscheiden, an welche gemeinnützigen Projekte/Vereine die Differenz gespendet werden soll.


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