hier der Link und noch ein link (Rund um Fußball)

Udo, Thursday, 26.10.2023, 16:57 (vor 184 Tagen) @ Markk
bearbeitet von Udo, Thursday, 26.10.2023, 17:22

Es stellt sich zumindest die generelle Frage, inwiefern der Arbeitgeber die privaten Lebensgewohnheiten seiner Mitarbeiter beeinflussen darf. Auch wenn die Klausel im vorliegenden Fall freiwillig ist.

Was verstehst du unter beeinflussen?
Jobrad?
Kostenlose Fitnessräume?
Obstkorb?

Aber zur Sache: die NOZ , die erst nur der WELT nachgeplappert hat, hat jetzt nachgefragt:

hier

Die formale Rechtslage spielt keine große Rolle.
Wenn man den Kern der Aktion beleuchtet, könnte man formulieren, dass der AN gefragt wird, ob er bereit sei, zu kompensieren, was er an CO2 verbraucht , der VfL übernimmt das dann für ihn.
Er zahlt mehr und führt etwas davon ab.


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