Frage an die Juristen (Presselinks)

Handgottesseinvater, Tuesday, 13.08.2019, 13:04 (vor 1720 Tagen) @ neustädter

könnte der Ordner wegen fahrlässiger Körperverletzung belangt werden (...)?

1.
Wenn´s Verletzte gab ja, wenn nicht, dann nicht. (Tritt kein tatbestandlicher Erfolg (=Verletzung) ein, kann nur der Versuch bestraft werden. Bei Fahrlässigkeit gibt es aber keinen Versuch, weil die Absicht fehlt, die die Strafe beim Versuch begründet.)

Fahrlässigkeit ist das Ausser-Acht-Lassen der im Verkehr üblichen Sorgfalt. Das dürfte hier vorliegen, weil der Ordner wissen musste, dass man Pyro nicht in die Nähe brennbarer Stoffe bringt, schon gar nicht, wenn Menschen in der Nähe sind.

2.
Sachbeschädigung wäre noch denkbar, dazu wäre aber Vorsatz erforderlich, also das Wissen und Wollen. Wenn der Ordner das Banner bewusst anzünden wollte, wäre das gegeben. Fahrlässigkeit gibt's bei Sachbeschädigung nicht. Die Ultras hätten zwar einen Schadensersatzanspruch, aber um den einzufordern bräuchten sie jetzt schon ganz schön Chuzpe... ;-)

Naja, bringt uns aber alles nichts. Wir haben verloren.

--
yeahyeayeah


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