Karim Onisiwo spricht über rassistische Beleidigungen (Alles außer Fußball)

Udo, Thursday, 25.02.2021, 15:02 (vor 1156 Tagen) @ knightclub

die Meldung nicht einschreiten kam von Insta. Ich weiß aber nicht, ob das nicht mittglerweile gelöscht wurde.

Aber schon skandalös, bei jedem Brustnippel, den jemand freiwillig der Öffentlichkeit präsentieren möchte, schreitet der Robofilter gnadenlos zur Löschung, bei diskriminierender, verhetzender Beleidigung ist - siehe Twitter - das scheinbar stundenlang publik.

Es ist tatsächlich weit mehr als befremdlich.

Das NetzDG sagt ja erstmal, dass es einen Beschwerdemechanismus geben muss, der gewährleistet, dass kurz gesagt bei strafbaren Einträgen gehandelt wird.

Die Antwort ist aus meiner Sicht schon mal formal zu hinterfragen. Man vermeidet die Aussage, ob der Inhalt strafbar ist oder nicht bzw. wie und mit wem das geprüft wurde (was man aber muss).
Das inzwischen untersciedlich benutzte Wort "offenbar" ist auch seltsam. Es heisst ursprünglich "augenscheinlich, für jeden erkennbar" hat aber immer öfter den Klang "möglicherweise..."

die Aussage im Post fällt also "offenbar nicht unter das NetzDG" - da das Gesetz ein Beschwerdemanagement regelt, welches auf Strafbarkeit prüft oder ggf. eine Prüfung herbeiführt, heisst das eigentlich, dass nach Aussage von Instagramm die Aussage im Hasspost "du gehörst ins KZ" nicht strafbar sein soll.

Der ebenfalls im Gesetz verankerten Begründungspflicht dem Beschwerdeführer gegenüber soll dann wohl mit dem Wort "offenbar" Genuge getan werden.
Damit wäre der Klartext der Aussage: Jeder weiß, dass es nicht strafbar ist, jemandem zu sagen, er gehöre ins KZ.
Denn: wenn sich Instagramm nicht sicher wäre, ob es strafbar ist oder nicht, müssten sie es prüfen und über das Ergebnis informieren.

Denn das Gesetz selbst regelt wie gesagt nicht was strafbar ist. Es regelt, wie einerseits mit Beschwerden und andereseits mit strafbaren Inhalten umzugehen ist.


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