Rechtsanwalt für Sozialrecht (Alles außer Fußball)

Schambes05 @, Thursday, 09.01.2025, 17:41 (vor 313 Tagen)

meine Nachdarin eine alte Dame von 92 Jahre bitte um Hilfe, sie hat gerade sehr große Schwierigkeiten bei der Erhöhung Ihres Pflegegrades von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2.

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat wurde Ihr Antrag aufgrund der Aktenlage zurückgewiesen.

Kennt jemand hier einen guten Fachanwalt für Sozialrecht den er empfehlen kann ?

Danke im Voraus

Rechtsanwalt für Sozialrecht

raibars, Vorderhunsrück, Thursday, 09.01.2025, 18:33 (vor 313 Tagen) @ Schambes05

Wenn es um den Widerspruch geht, Verbraucherzentrale RLP, das zahlt das Land. Die schreiben auch den Widerspruch bzw. beraten entsprechend.
War vor 4 Jahren jedenfalls so.

Rechtsanwalt für Sozialrecht

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Thursday, 09.01.2025, 21:05 (vor 313 Tagen) @ raibars

Und wenn die Pflegekasse den Widerspruch ablehnen will und fragt, ob man ihn dennoch aufrechterhalten will, unbedingt ja sagen.

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"Mit Senf, du Vogel!"

Rechtsanwalt für Sozialrecht

Weisenauer, Thursday, 09.01.2025, 22:19 (vor 313 Tagen) @ Schambes05

meine Nachdarin eine alte Dame von 92 Jahre bitte um Hilfe, sie hat gerade sehr große Schwierigkeiten bei der Erhöhung Ihres Pflegegrades von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2.

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat wurde Ihr Antrag aufgrund der Aktenlage zurückgewiesen.

Kennt jemand hier einen guten Fachanwalt für Sozialrecht den er empfehlen kann ?

Danke im Voraus

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen und das Gutachten genau überprüfen ob es korrekt ist.
Sollte keine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst gemacht worden sein, darauf bestehen und dann bei Besuch des Medizinischen Dienstes die Nachbarin vorher „schulen“ und auf jeden Fall eine Person hinzuziehen.

Rechtsanwalt für Sozialrecht

Mainzer105 ⌂, Thursday, 09.01.2025, 22:40 (vor 313 Tagen) @ Schambes05

das habe ich schon öfter gehört, dass erst einmal abgelehnt wird. Wirklich schade so etwas bei einer 92jährigen zu hören.

Rechtsanwalt für Sozialrecht

Captain Spaulding, Thursday, 09.01.2025, 23:20 (vor 312 Tagen) @ Schambes05

meine Nachdarin eine alte Dame von 92 Jahre bitte um Hilfe, sie hat gerade sehr große Schwierigkeiten bei der Erhöhung Ihres Pflegegrades von Pflegestufe 1 auf Pflegestufe 2.

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat wurde Ihr Antrag aufgrund der Aktenlage zurückgewiesen.

Kennt jemand hier einen guten Fachanwalt für Sozialrecht den er empfehlen kann ?

Danke im Voraus

Gude,
es geht also um die Höhergruppierung von PflegeGRAD 1 in PflegeGRAD 2 (Pflegestufen gibt es seit 1.1.2017 nicht mehr).

Aufgrund der Aktenlage zurückgewiesen = heißt, es gab keine persönliche „Vor-Ort-Begutachtung“, sondern allein eine Beurteilung vom Schreibtisch aus 😩…das ist leider immer öfter der Fall (demographischer Wandel und zu wenig Fachkräfte).

Die Nachbarin kann selbst einen formlosen Widerspruch (muss rechtzeitig=fristgerecht) einlegen, dazu reicht im Normalfall sowas wie:

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf den ablehnenden Bescheid vom 11.11.1111 zur Höhergruppierung meines Pflegegrades, lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein und bitte höflich um eine zeitnahe, persönliche „Vor-Ort-Begutachtung“ unter Berücksichtigung aller gesundheitlichen Einschränkungen und sodann die Umsetzung der erforderliche Höhergruppierung.

MfG
XY


So, oder so ähnlich.

Das kannst auch du für deine Nachbarin schreiben. Wichtig ist dann aber, dass deine Nachbarin dir eine einfache Vollmacht hierzu erteilt.
Dazu reicht bspw.: „Hiermit bevollmächtige ich, Angela Merkel, geboren am 11.11.1111, wohnhaft in XY
Herrn Schambes05, geboren am xy, wohnhaft in xy
mich in allen Angelegenheiten meines Pflegegrades betreffend gegenüber meiner Kranken-und Pflegekasse XY zu vertreten.

MfG
Angela Merkel

Rechtsanwalt für Sozialrecht

Herby, Friday, 10.01.2025, 01:11 (vor 312 Tagen) @ Captain Spaulding

Das ist das Wichtigste:

Widerspruch "muss rechtzeitig=fristgerecht" eingereicht werden!!

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