Professor Doktor Lars Leuschner (Rund um Fußball)

Captain Spaulding, Wednesday, 20.11.2024, 18:08 (vor 12 Tagen)

Es lässt mir kaa Ruh'!

Deshalb will ich hier nochmal ein Fass, ääähm einen Fredd uffmache:

Die Person des o.g. Betreffs war teilweise bereits in anderen threads Thema, war offensichtlich in social media Thema und ist sehr vielen Fans bei der MV sehr negativ aufgefallen.

Ich gehe zunächst bewusst ohne Input in die Diskussion und frage ganz allgemein:
Was ist eure Meinung zu LL, wie hat er auf euch gewirkt, bei den Leuten die vor Ort waren oder das Ganze online verfolgt haben?

Professor Doktor Lars Leuschner

Schöppsche, Thursday, 21.11.2024, 02:04 (vor 11 Tagen) @ Captain Spaulding

Was genau willste jetzt von mir hören? Alles und viel zu viel über den Mann schon gesagt.

Professor Doktor Lars Leuschner

Captain Spaulding, Friday, 22.11.2024, 13:17 (vor 10 Tagen) @ Schöppsche

Was genau willste jetzt von mir hören? Alles und viel zu viel über den Mann schon gesagt.

Von dir will ich nix mehr hörn! :)

Finde es gut, dass Mara das auch nochmal aufgreift, siehe unten.

Professor Doktor Lars Leuschner

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Thursday, 21.11.2024, 06:59 (vor 11 Tagen) @ Captain Spaulding

Jurist halt. Vollumfänglich.

Höchstvorsorglich weise ich darauf hin, dass ich keiner bin.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!

Professor Doktor Lars Leuschner

stephan177 @, Mainz, Thursday, 21.11.2024, 22:05 (vor 10 Tagen) @ strombergbernd

"Jurist halt" ... was soll das denn heißen ... fragt ein Jurist. ;-)

Professor Doktor Lars Leuschner

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Friday, 22.11.2024, 21:39 (vor 10 Tagen) @ stephan177

"Jurist halt" ... was soll das denn heißen ... fragt ein Jurist. ;-)

Basierend auf meinen langjährigen beruflichen Erfahrungen mit verschieden Juristen, Anwälten:

Zu fast allem eine Meinung. Je nach Auftraggeber werden gerne alle Faktoren benannt, aber sich schön herausgehalten, weil entscheiden und die Verantwortung tragen müssen am Ende ja die anderen. Eloquent, gerne mit einem Hauch Arroganz.

Wobei ich gestehen muss, dass ich letzteres mittlerweile auch gelegentlich mache, wenn sich die Möglichkeit ergibt. Das hab ich mir von Juristen abgeschaut. Macht manchmal Spass. ;-)

By the way. Glückwunsch zur Wahl in den AR und viel Spaß bei der Arbeit. Sind ja 4 von 9, die aus dem juristischen Bereich kommen.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!

Professor Doktor Lars Leuschner

MZ-1905, Mainz - Oberstadt, Thursday, 21.11.2024, 21:27 (vor 11 Tagen) @ Captain Spaulding

Es hat halt gewissen Gruppen nicht gefallen, was er zu sagen hatte.

Professor Doktor Lars Leuschner

Marv24, Friday, 22.11.2024, 11:09 (vor 10 Tagen) @ MZ-1905

"Gewissen Gruppen"

So so....

Seine Aussagen, seine Art und Weise, seine offensichtlich Sicht auf das Fan/Mitglieder-Dasein, sollte eigentlich jedem Mitglied und am e.V. interessierten Fan ein Dorn im Auge sein.

Aber hey, lass uns mal ganz nebulös von "gewissen Gruppen" sprechen :fresse:

Professor Doktor Lars Leuschner

Captain Spaulding, Friday, 22.11.2024, 12:57 (vor 10 Tagen) @ MZ-1905

Es hat halt gewissen Gruppen nicht gefallen, was er zu sagen hatte.

Naja, also bei dem Feedback im Raum, Social Media und der Presse waren es nicht nur gewisse Gruppen im Sinne einer kleinen Minderheit (kommt so rüber als wolltest du das so durch die Blume sagen), sondern auch die Presse (und grade heute wieder Mara) hat sich sehr negativ über ihn geäußert (sicher die Mehrheit).

Bezahlschranke. Mara:

https://www.allgemeine-zeitung.de/sport/fussball/fussball-bundesliga/kolumne-leuschners...

Professor Doktor Lars Leuschner

Handgottesseinvater, Friday, 22.11.2024, 15:51 (vor 10 Tagen) @ Captain Spaulding

Ja, der Herr Leuschner.

ich sehe das ja grundsätzlich ähnlich: Eine Mitgliederversammlung kann ziemlich random verlaufen, wenn Leute nur zu Wahlen auftauchen und im Übrigen keine Ahnung haben, auf was es ankommt. Das ist bei Mainz 05 zwar etwas anders, als beim Kleingartenverein. Schon alleine, weil es Berichterstattung zu den Kandidierenden gibt, vereinsintern und in der Presse. Trotzdem finde ich eine Wahlkommission sinnvoll. Problematisch ist, dass es in der derzeitigen Satzungskonstruktion keine Notbremse gibt. Sinnvoll wäre aufgrund der gemachten Erfahrungen, dass die MV auch andere Kandierende zur Wahl zulassen kann als die von der Wahlkommission vorgeschlagenen.

Aber zurück zu Leuschner: Es ist also nicht sinnvoll, wenn die MV beurteilt, wer gewählt werden kann. Wer kann das beurteilen? Die Wahlkommission. Ok. Aber wer schlägt die Wahlkommission vor? Der Ehrenrat. Und den Ehrenrat? Der Aufsichtsrat. Aha.

--
yeahyeayeah

Professor Doktor Lars Leuschner

MZ-1905, Mainz - Oberstadt, Friday, 22.11.2024, 17:09 (vor 10 Tagen) @ Handgottesseinvater

Wird die Wahlkommission nicht normalerweise von den Mitgliedern gewählt?

Professor Doktor Lars Leuschner

Richard, Mainz, Friday, 22.11.2024, 18:23 (vor 10 Tagen) @ MZ-1905

Wird die Wahlkommission nicht normalerweise von den Mitgliedern gewählt?

Ja, auf Vorschlag des Ehrenrates. Allerdings hat der Ehrenrat nicht -wie die Wahlkommission - die Möglichkeit, die Zahl der geeigneten Kandidaten zu reduzieren, sondern muss alle geeigneten Bewerber der MV zur Wahl vorschlagen.

Das Amt in der Wahlkommission ist ja in der Regel nicht sonderlich beliebt, da man viel Arbeit und am Ende auch ein paar Feinde mehr hat. Deshalb ist das Bewerberfeld oft überschaubar....

Professor Doktor Lars Leuschner

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Friday, 22.11.2024, 21:42 (vor 10 Tagen) @ Richard

Das Amt in der Wahlkommission ist ja in der Regel nicht sonderlich beliebt, da man viel Arbeit und am Ende auch ein paar Feinde mehr hat. Deshalb ist das Bewerberfeld oft überschaubar....

Die vielen Kritiker können sich ja nächstes Jahr bewerben,
wenn die Wahlkommission turnusgemäß neu gewählt wird. :-D

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!

Professor Doktor Lars Leuschner

Handgottesseinvater, Saturday, 23.11.2024, 07:14 (vor 9 Tagen) @ Schöppsche

natürlich nichts. auch unbeliebte jobs müssen sorgfältig erledigt werden.

die wahlkommission hat die eignung der kandidierenden gemäß § 14 abs. 2 der satzung prüfen, bei mehr als 16 geeigneten kandidierenden hat sie nach § 14 abs. 3 s. 4 der satzung pflichtgemäßes ermessen auszuüben. das heisst, es dürfen keine sachfremden erwägungen in die entscheidung einfließen.

die eignungskriterien nach 14 abs. 2 sind: 1. vereinsmitglied, 2. zwischen 30 und 75 jahre alt, 3. langjährige erfahrung in managementposition ODER sport ODER anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen lebens, 4. persönliche erklärung.

ich will nichts gegen die eignung der personen sagen (und bin froh, dass der ein oder andere trotz fehlens der satzungserfordernisse im ar ist), aber ein rechtsanwalt/richter hat keine managementposition und ist auch nicht qua amt eine person des öffentlichen lebens. dasselbe gilt für abteilungs- und referatsleiter*innen, sportjournalisten etc.

demgegenüber einen ehemaligen finanzminister nicht zuzulassen (managementposition UND person des öffentlichen lebens), wirft die frage auf, welche kriterien wie gewichtet wurden. die Wahlkommission muss ihre entscheidung laut satzung nicht begründen, sollte sie aber.

die begründung, einen weiteren kandidierenden zur wahl nicht zuzulassen, weil sonst "die fans" zu viel einfluss im aufsichtsrat haben, hat mit der eignung der kandidierenden nichts zu tun und ist sachfremd. damit hat die wahlkommission die grenzen ordnungsgemäßen ermessens klar überschritten.

mit dieser begründung der mv die möglichkeit zu nehmen, eine eigene entscheidung zu treffen, wie viel macht sie den fans im verein einräumen möchte, ist ausserdem bevormundend.

job mangelhaft erledigt.

--
yeahyeayeah

Professor Doktor Lars Leuschner

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Saturday, 23.11.2024, 09:27 (vor 9 Tagen) @ Handgottesseinvater

natürlich nichts. auch unbeliebte jobs müssen sorgfältig erledigt werden.

Und es hat doch sehr damit zu tun. Gerade weil es hier um Prof. Dr. Leuschner geht.

Darf ich dazu an die Vorgänge rund um die Vorgänge Ende 2020 / Anfang 2021 erinnern, als die turnusgemäße Neuwahl des AR anstand. Die damalige Wahlkommission hatte seinerzeit Eva-Maria Federhenn und Cäcilia Alsfasser von der erneuten Kandidatur ausgeschlossen, obwohl beide seit 2017 dem AR angehört hatten. Ich glaube Sven H. aus Bodenheim wurde damals auch ausgeschlossen, der bei der AR-Wahl 2017 die meisten Stimmen von allen Kandidaten erhalten hatte.

Dagegen erhob sich aus der Mitgliedschaft große Kritik. Einer der größten und prominenten Kritiker damals war eben Prof. Dr. Leuschner. Er hatte damals u.a. kritisiert, dass die Satzung nicht so gut konstuiert war. Die Gremien hatten sich damals gegenseitig die Kandidaten vorgeschlagen. Er war einer der Personen, die dann die Satzungsänderungen erarbeitet hatten, damit der Auswahlprozess etwas transparenter wurde. Wie sich jetzt herausstellt halt noch nicht nicht ganz optimal. Aber ist ja auch normal, das man Satzung verbessern kann und muss.

Als dann die Wahlkommission Anfang 2021 sowie turnusgemäß neu gewählt wurde, hat er dann kandidiert. Bei seiner Vorstellung hat er auch gesagt warum. Seine Frau hätte ihm gesagt, er hätte sich da jetzt "reingenörgelt", jetzt musst du auch für die Wahlkommission kandidieren. Das Ergebnis ist bekannt. Er wurde dann gleich auch Sprecher der Wahlkommission.
Gibt es ja auch nicht immer, dass sich die Obernörgler bereit erklären, dann die Arbeit zu machen, die sie vorher kritisiert haben.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!

Professor Doktor Lars Leuschner

Captain Spaulding, Saturday, 23.11.2024, 11:11 (vor 9 Tagen) @ Handgottesseinvater

natürlich nichts. auch unbeliebte jobs müssen sorgfältig erledigt werden.

die wahlkommission hat die eignung der kandidierenden gemäß § 14 abs. 2 der satzung prüfen, bei mehr als 16 geeigneten kandidierenden hat sie nach § 14 abs. 3 s. 4 der satzung pflichtgemäßes ermessen auszuüben. das heisst, es dürfen keine sachfremden erwägungen in die entscheidung einfließen.

die eignungskriterien nach 14 abs. 2 sind: 1. vereinsmitglied, 2. zwischen 30 und 75 jahre alt, 3. langjährige erfahrung in managementposition ODER sport ODER anerkannte Persönlichkeit des öffentlichen lebens, 4. persönliche erklärung.

ich will nichts gegen die eignung der personen sagen (und bin froh, dass der ein oder andere trotz fehlens der satzungserfordernisse im ar ist), aber ein rechtsanwalt/richter hat keine managementposition und ist auch nicht qua amt eine person des öffentlichen lebens. dasselbe gilt für abteilungs- und referatsleiter*innen, sportjournalisten etc.

demgegenüber einen ehemaligen finanzminister nicht zuzulassen (managementposition UND person des öffentlichen lebens), wirft die frage auf, welche kriterien wie gewichtet wurden. die Wahlkommission muss ihre entscheidung laut satzung nicht begründen, sollte sie aber.

die begründung, einen weiteren kandidierenden zur wahl nicht zuzulassen, weil sonst "die fans" zu viel einfluss im aufsichtsrat haben, hat mit der eignung der kandidierenden nichts zu tun und ist sachfremd. damit hat die wahlkommission die grenzen ordnungsgemäßen ermessens klar überschritten.

mit dieser begründung der mv die möglichkeit zu nehmen, eine eigene entscheidung zu treffen, wie viel macht sie den fans im verein einräumen möchte, ist ausserdem bevormundend.

job mangelhaft erledigt.

Danke.

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