Anträge zur MV - Wahlkommission (Rund um Fußball)

Peko1305, Sunday, 10.11.2024, 12:40 (vor 22 Tagen)

Könnte man bei der MV keinen Antrag einbringen um die Wahlkommission abzuschaffen ?
Falls ja, bis wann müssen Einträge denn eingehen ?

Anträge zur MV - Wahlkommission

giallorossi, Sunday, 10.11.2024, 12:59 (vor 22 Tagen) @ Peko1305

Die Rolle der Wahlkommission sowie deren Aufgaben sind in der Satzung definiert. Änderungen müssten in einem Antrag auf Satzungsänderung im Vorfeld der nächsten MV (nicht dieses Jahr) gestellt werden und dann eine 2/3 Mehrheit erhalten.

Die grundsätzliche Abschaffung der Wahlkommission ist wohl eher weniger zielführend, wer sollte anstatt bspw. die formale Überprüfung der satzungsgemäßen Eignung vornehmen? Eine Vorauswahl halte ich zudem auch weiterhin für sinnvoll, es erscheint wenig zielführend, wenn bei der Wahl 30, 40 Kandidaten zur Auswahl stehen.

Über gewisse Anpassungen ist aber sicherlich zu sprechen, diese müssten dann den beschriebenen Weg gehen.

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leboef, Sunday, 10.11.2024, 16:24 (vor 22 Tagen) @ giallorossi

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.

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strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Sunday, 10.11.2024, 16:46 (vor 22 Tagen) @ leboef

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.

Sind die Namen der Kandidaten für den Ehrenrat eigentlich schon bekannt?

In der E-Mail vom Verein mit den "letzten Infos zur MV" standen keine Namen für den Ehrenrat drin.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!

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knightclub, Sunday, 10.11.2024, 23:05 (vor 21 Tagen) @ leboef

eine sinnvolle Abwandlung wäre es, wenn Mitglieder per Briefwahl von den "Nichtzugelassenen" noch zwei weiter Kandidaten vor der Versammlung noch zulassen könnten. Dann hätte man zumindest immer noch einen durch die Wahlkommission "hochklassig besetzten" Rat, aber zumindest das "Geschmäckle", unbequeme Kandiaten auszugrenzen, damit austgehebelt. 2-3 von ihnen könnten durch die Mitgliedervorwahl trotz Kommissionsentscheidung zur eigentlichen Wahl noch antreten. Und die Kommission hätte mit 14 von 16 Personen immer noch den Hauptpool der Kandidaten zu verantworten.

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Schöppsche, Monday, 11.11.2024, 10:29 (vor 21 Tagen) @ knightclub

Warum denn so kompliziert? Die Wahlkommission sollte einen Katalog an die Hand bekommen, anhand dessen sie die Bewerber formal prüft. Danach werden alle Kandidaten zugelassen, die diese Prüfung bestehen und den Rest entscheiden die Mitglieder. Alternativ könnte man auch eine Vorwahl einbauen ( digital/ per Briefwahl) damit bei der MV der Wahlvorgang nicht zu lange wird .
Es obliegt außerdem rein den Mitgliedern zu entscheiden, wer vom AR bestätigt oder abgesetzt wird.
Schon wirklich clever von Herrn Leuschner, die Bekanntgabe der neuen Bewerber genau nach der Frist für Satzungsanträge zu machen.

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ulis05, Monday, 11.11.2024, 09:32 (vor 21 Tagen) @ leboef

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.

Was bedeutet "ohne ersichtlichen Grund"? Müssen sie die Gründe für alle ersichtlich machen und haben das nicht getan oder hatten sie keine?

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Ich geh (n)immer nuff

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strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Monday, 11.11.2024, 11:03 (vor 21 Tagen) @ ulis05

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.


Was bedeutet "ohne ersichtlichen Grund"? Müssen sie die Gründe für alle ersichtlich machen und haben das nicht getan oder hatten sie keine?

Die derzeitige Satzungsregelung sieht so aus:

§ 16 DER EHRENRAT
1. Der Ehrenrat besteht aus mindestens fünf und bis zu acht gewählten Mitgliedern, die mindestens acht
Jahre dem Verein ununterbrochen angehören.
2. Mitglieder können dem Aufsichtsrat bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung
Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Wahl zum Ehrenrat unterbreiten. Die Vorschläge müssen
unmittelbar beim Aufsichtsrat in Textform oder in digitaler Form eingereicht werden und Nachweise zur
Mitgliedschaft und ausgeübten Tätigkeiten im Verein enthalten.
3. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung maximal acht Kandidaten der Mitgliederversammlung zur
Wahl in den Ehrenrat vorschlagen. Dieser soll nur Kandidaten vorschlagen, die nach seiner Überzeugung
persönlich dafür Gewähr bieten, die ihnen gemäß der Satzung übertragenen wichtigen und
verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können. Die Kandidaten dürfen nicht gleichzeitig Mitglied
im Vorstand oder im Aufsichtsrat sein. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!

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leboef, Monday, 11.11.2024, 13:07 (vor 21 Tagen) @ strombergbernd

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.


Was bedeutet "ohne ersichtlichen Grund"? Müssen sie die Gründe für alle ersichtlich machen und haben das nicht getan oder hatten sie keine?


Die derzeitige Satzungsregelung sieht so aus:

§ 16 DER EHRENRAT
1. Der Ehrenrat besteht aus mindestens fünf und bis zu acht gewählten Mitgliedern, die mindestens acht
Jahre dem Verein ununterbrochen angehören.
2. Mitglieder können dem Aufsichtsrat bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung
Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Wahl zum Ehrenrat unterbreiten. Die Vorschläge müssen
unmittelbar beim Aufsichtsrat in Textform oder in digitaler Form eingereicht werden und Nachweise zur
Mitgliedschaft und ausgeübten Tätigkeiten im Verein enthalten.
3. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung maximal acht Kandidaten der Mitgliederversammlung zur
Wahl in den Ehrenrat vorschlagen. Dieser soll nur Kandidaten vorschlagen, die nach seiner Überzeugung
persönlich dafür Gewähr bieten, die ihnen gemäß der Satzung übertragenen wichtigen und
verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können. Die Kandidaten dürfen nicht gleichzeitig Mitglied
im Vorstand oder im Aufsichtsrat sein. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Ich frage mich nur, wieso der Aufsichtsrat hier überhaupt vorher aussortieren darf bzw wohl auch hat? Für den Ehrenrat braucht man jetzt nun wirklich nicht irgendwelche fachlichen Kenntnisse. Die Wahl dessen, kann doch auch der MV überlassen werden.

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strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Monday, 11.11.2024, 14:30 (vor 21 Tagen) @ leboef

Ich frage mich nur, wieso der Aufsichtsrat hier überhaupt vorher aussortieren darf bzw wohl auch hat? Für den Ehrenrat braucht man jetzt nun wirklich nicht irgendwelche fachlichen Kenntnisse. Die Wahl dessen, kann doch auch der MV überlassen werden.

"Der Ehrenrat entscheidet u.a. über Widersprüche gegen eine Ablehnung der Aufnahme in den Verein, über Widersprüche gegen einen Ausschluss aus dem Verein und ist gleichzeitig Schlichtungsausschuss."

E bissi was an (Fach-)Kenntnissen sollten die Damen und Herren des Ehrenrates schon haben. Find ich.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!

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Peko1305, Monday, 11.11.2024, 14:37 (vor 21 Tagen) @ giallorossi

Eigentlich sollte die Wahlkomission nur formale Dinge prüfen, bspw:
o Mitglied ja/nein
o Bewerbung fristgerecht eingegangen ja/nein
....

Alles andere ist eigentlich Sache der Mitglieder. Man könnte bei zu vielen Kandidaten auch zwei Wahlgänge durchführen und eine bestimmte mind. % Zahl der Stimmen fordern.

Aber das irgendwer in einem Hinterzimmer darüber bestimmt, wen ich als mündiges Mitglied wählen darf, ist mit meinen demokratischen Grundwerten nicht vereinbar !

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giallorossi, Monday, 11.11.2024, 22:29 (vor 20 Tagen) @ Peko1305

Der Prozess zu den Wahlen steht unverändert seit 8 Jahren in der Satzung und wurde einstimmig von den Mitgliedern beschlossen. Es hätte jedem Mitglied in all den Jahren freigestanden einen Antrag auf Satzungsänderung zu stellen. Das Verfahren als undemokratisch darzustellen halte ich für etwas weit hergeholt.

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Schöppsche, Tuesday, 12.11.2024, 08:42 (vor 20 Tagen) @ giallorossi

Grundsätzlich ist unsere Satzung noch immer sehr jung. Sie hat bzw. hatte Fehler, was aber völlig normal ist. Extremereignisse wie Wahlen, offenbaren dann eben Fehler. Das ist blöd, keine Frage. Muss man ausbessern.

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strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Tuesday, 12.11.2024, 12:40 (vor 20 Tagen) @ Schöppsche

Einverstanden. Nur Wahlen würde ich nicht unbedingt als Extremereignisse bezeichnen. Sie kommen bei Vereinen halt immer mal wieder vor. Wenn es gut läuft oder halt so geregelt ist, nicht bei jeder MV. Und wie das halt so ist, zeigt erst die praktische Anwendung im Alltag, ob die Regeln, die man beschlosssen hat, auch tatsächlich so sinnvoll sind oder ob es nicht doch Veränderungsbedarf oder zumindest Änderungswünsche gibt. Das sollte man aber ohne Schaum vor dem Mund machen und mit ausreichend zeitlichen Vorlauf.

Die Satzung ist rund um die Uhr 24/7 auf der Vereinshomepage einsehbar. Für jeden, den es interessiert. Aus guten Gründen gibt es für Satzungsänderungen Fristen. Einige Mitglieder haben das ja auch schon korrekt angewendet.

Und ich darf daran erinnern, dass es vor der letzte AR-Wahl Ende 2020 quasi einen Aufstand einiger Mitglieder gab, die mit der Vorauswahl der damaligen Wahlkommission nicht zufrieden waren. Die Folge war, dass die Neuwahl verschoben wurde und erstmal die Satzung dahingehend geändert wurde, das bei der Vorauswahl mehr Transparenz war. Meiner Erinnerung nach, war das Prozdere vorher, eher sehr intern. Der Ehrenrat hat den Aufsichtsrat vorgeschlagen und ähnliches. Man kann von ihm halten, was man will. Aber die Änderungen hatte seinerzeit Prof. Leuschner angeregt.

Wenn man jetzt aus den weiteren Erfahrungen etwas ändern will. Gerne. Aber dann gehört halt mehr dazu, als hier und da mal was zu posten. Aber wahrscheinlich verläuft das wieder im Sande, wenn sich die Aufregung gelegt hat - bis zur nächsten anstehenden Wahl. Satzungsarbeit ist halt auch eher unsexy.

Genauso wie eine außerordentliche MV beantragen. Wegen des DFL-Investoren-Deals wollte Ende 2023 ein Mitglied die 100 Unterschriften bzw. Anträge auf eine ao. MV sammeln. Anscheinend hat es aber nicht genug Mitglieder interessiert. Ich habe jedenfalls nichts mitbekommen, dass es eine ao. MV gab. Ist ja auch viel spannender Tennisbälle auf den Rasen zu schmeissen oder ferngesteuerte Autos auf selbigen Fahren zu lassen, als so eine dröge MV zu veranstalten und das Thema zu diskutieren.

So daß mußte mal sein. Ich bin gespannt auf Sonntag.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!

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benne, Wednesday, 13.11.2024, 18:01 (vor 19 Tagen) @ strombergbernd

Alles richtig, nur eine kleine Ergänzung: T***s Petition für eine außerordentliche Mitgliederversammlung hätte im Dezember 2023 wohl genügend Unterschriften gefunden. Ich hatte einen Ausdruck seines Schreibens in Dortmund rumgehen lassen und andere haben auch woanders noch gesammelt. Da das Schreiben alternativ eine a.o. MV oder eine Informationsveranstaltung forderte und zu letzterer dann ja auch im Januar 2024 eingeladen wurde, war es obsolet und wurde gar nicht mehr abgesendet.

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ulis05, Tuesday, 12.11.2024, 12:08 (vor 20 Tagen) @ Peko1305

Aber das irgendwer in einem Hinterzimmer darüber bestimmt, wen ich als mündiges Mitglied wählen darf, ist mit meinen demokratischen Grundwerten nicht vereinbar !

Ich glaube daß hier weder "irgendwer" etwas bestimmt, noch daß es in "einem" Hinterzimmer" geschehen ist. Diese Wortwahl suggeriert für mich Mauschelei, was auch bei mir dem Demokratieverständnis entgegen stehen würde. Es entspricht aber wohl nicht den Tatsachen.
In meinem Demokratieverständnis diskutiert man aber auch sach- und faktenorientiert und stellt keine diskreditierende Behauptungen in den Raum, die faktisch so nicht richtig sind. Das hilft einer möglicherweise berechtigten Kritik nicht weiter!

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Ich geh (n)immer nuff

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