El Ghazi die nächste Runde

Handgottesseinvater, Monday, 19.08.2024, 20:28 (vor 27 Tagen) @ Captain Spaulding

Beim Landesarbeitsgericht kann das alles nochmal anders ausgehen. Der Slogan "from the River..." wird von den Gerichten sehr unterschiedlich bewertet. M.E. Kann von einem Arbeitgeber deshalb nicht erwartet werden, das bis in alle Verästelungen juristisch zutreffend zu bewerten. Wer sich mit Sprüchen aus der Deckung wagt, die selbst Gerichte nicht eindeutig für unproblematisch halten, muss m.E. damit rechnen, dass sein Arbeitgeber da kein Risiko eingehen will, um nicht mit einer "falschen" Interpretation identifiziert zu werden. Würde es demnach für gut begründbar halten, die Klage abzuweisen. Würde ich ggf. anders sehen, wenn es einen einfachen Angestellten treffen würde. Aber ein BL-Profi, der weiß, welche Öffentlichkeitswirksamkeit er hat? Bei 150.000 € Monatsgehalt muss man sich ggf etwas mehr Gedanken machen, was der Arbeitgeber erwartet. Und Mainz 05 steht zu seinen jüdischen Wurzeln. Das muss ein El Ghazi wissen. (Kritik am Vorgehen Istaels wäre demgegenüber natürlich ok. Ist aber was anderes.)

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