Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)

Carlsche @, Saturday, 06.06.2026, 11:45 (vor 42 Tagen) @ pattymainz05

Zunächst mal Solidarität mit Patty! Auch wenn du dir davon nichts kaufen kannst.
Ich denke vielen von uns hätte das auch passieren können.
Klar, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, aber ich wäre davon ausgegangen, dass der springende Punkt ist, ob man an der Weitergabe des Tickets Geld verdient oder nicht. Eine Weitergabe zum "Einkaufspreis" - auf welchem Kanal auch immer - hätte ich als rechtlich unproblematisch gesehen.

Mir ist beim Ausmisten gerade das Schreiben des Vereins zur Dauerkarte in die Hände gefallen. Dort heißt es:
"Bitte beachte, dass der kommerzielle Weiterverkauf der Tickets sowie der Verkauf von Tickets auf nicht autorisierten Zweitmarktplattformen untersagt ist." Dann wird auf nähere Infos im Netz verwiesen. Als juritischer Laie käme ich zur oben beschriebenen Schlussfolgerung, mit der neuen Erkenntniss, dass ich sonstige Zweitmarktbörsen nicht nutzen darf. Ich hätte mir gedacht, dass das Wichtigste im Schreiben erklärt wird und ich nicht das Kleingedruckte lesen mus, um Ärger zu vermeiden.


Ich habe in der Vergangenheit die ein oder andere Karte verfallen lassen und nicht in den offiziellen Zweitmarkt eingestellt, weil ich gegen Bayern, Frankfurt und Co vermeiden wollte, dass Gästefans diese kaufen. Ursprünglich dachte ich, dass jetzt die Zahl an verfallenen Karten noch weiter steigen wird. Man müsste ja Bedenken haben, dass Karten-Angebote in großen Whatsapp-Gruppen oder Rundmails in Firmen rechtlich auch bedenklich sind.

Könnte die Lösung sein, dass man die Weitergabe immer über den offiziellen Zweitmarkt laufen lässt, die Kontaktaufnahme aber auch anderweitig möglich ist? Das wäre natürlich etwas umständlicher aber rechtlich hoffentlich einwandfrei?


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