Abmahnung Ticketverkauf (Karten- und Mitfahrbörse)

sjott, Thursday, 04.06.2026, 00:00 (vor 2 Tagen) @ neustädter

Ja, du hättest dich informieren können/müssen und gerade wenn du DK Inhaber bzw. langjähriger Ticketkäufer wärst zieht halt nicht, dass du es nicht gewusst hast. Schreib mal den Verein an, wenn die abwiegeln und an die Kanzlei verweisen einfach mal die Mitgliedschaft und die DK kündigen...

Ich habe gestern nachgesehen; der Paragraph wurde erst in der letzten Anpassung der ATGB zum 01. Mai 2025 so ergänzt, dass eine solche Abmahnung nicht direkt „in der Luft zerrissen werden kann“: 9.2 a) "[...] zum Kauf bzw.
zur Weitergabe
anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder weiterzugeben, ausdrücklich auch, wenn das Angebot,
der Verkauf oder die Weitergabe ohne Gewinn oder Preisaufschlag erfolgt
, [...]"


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