Mainz zieht wegen El Ghazi vor das Bundesarbeitsgericht (Rund um Fußball)
Das stimmt so nicht. Die Gerichtskosten vielleicht, aber nicht die Anwaltskosten.
Ich habe mal eben die KI rechnen lassen:
"Berechnung: Anhand eines Prozesskostenrechners für einen Streitwert von 1 Million Euro betragen die Anwaltskosten für die erste Instanz ca. 51.500 € und für die erste und zweite Instanz zusammen ca. 113.160 € (jeweils für eine Partei). Bei einem Streitwert von 2,7 Millionen Euro wären die Beträge entsprechend höher.
Wer zahlt? Im Arbeitsrecht trägt in der ersten Instanz jede Partei die Anwaltskosten selbst. Ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht) trägt die unterlegene Partei die gesamten Anwaltskosten beider Seiten. Da Mainz 05 in der Berufung unterlag, muss der Verein El Ghazis Anwaltskosten für diese Instanz tragen. "