Mainz zieht wegen El Ghazi vor das Bundesarbeitsgericht (Rund um Fußball)
Eben genau deswegen. Auch wenn so eine Nicht-Zulassungsbeschwerde im Vergleich zu einer Revision oder Berufung etwas harmloseres ist, sollte man das trotzdem versuchen. Auch egal, wenn der Anwalt sagt, dass 95% dieser Beschwerden erfolglos sind. Als Nicht-Jurist kann ich mir das sogar vorstellen. Wie ich es verstanden habe, geht es dabei ja eh nur darum, ob formale Fehler im Gerichtsverfahren gemacht wurden.
"Etwas Harmloseres" ist nicht ganz treffend formuliert.
Dieses Rechtsmittel wir gebraucht, um eine Revision (dritte Instanz) zu ermöglichen, wenn sie nicht zugelassen wurde.
Es ist also ohnehin nur anwendbar auf eine nicht erfolgreiche Berufung (zweite Instanz).
Die formalen Bedingungen, dieses Rechtsmittel zu nutzen sind streng, das geht schon bei einem Mindestreitwert los. Weiterhin soll ein allgemeines Interesse an weiterer Aufarbeitung bestehen - bei unterschiedlichen Auslegungen in verschiedenen Verfahren um Rechtssicherheit zu erreichen oder wenn anderweitig Interesse an einem Grundsatzurteil besteht.
Wird die Beschwerde angenommen, bedeutet das zugleich, dass ein Revisionsverfahren am Gericht an welches die Beschwerde gerichtet wurde (dritte Instanz) angestoßen wird.
(in ganz bestimmten Fällen kann das Urteil der zweiten Instanz auch sofort kassiert werden und das Verfahren gleich dorthin zurück verwiesen werden.)
Die Beschwerde hat zudem aufschiebende Wirkung auf die Rechtskraft des Urteils.
(so hab ich es verstanden)