Mainz zieht wegen El Ghazi vor das Bundesarbeitsgericht (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Thursday, 18.12.2025, 12:15 (vor 29 Tagen) @ stephan177

Man darf aber nicht vergessen, dass da noch ein zweites Verfahren offen ist und es ja durchaus Auswirkungen haben könnte, wenn das erste Verfahren doch anders ausgeht. Wenn die Anwälte sagen, dass das Sinn macht, dann sollte man es probieren. Arbeitsgerichtsverfahren sind ja zum Glück nicht so teuer.

Eben genau deswegen. Auch wenn so eine Nicht-Zulassungsbeschwerde im Vergleich zu einer Revision oder Berufung etwas harmloseres ist, sollte man das trotzdem versuchen. Auch egal, wenn der Anwalt sagt, dass 95% dieser Beschwerden erfolglos sind. Als Nicht-Jurist kann ich mir das sogar vorstellen. Wie ich es verstanden habe, geht es dabei ja eh nur darum, ob formale Fehler im Gerichtsverfahren gemacht wurden.

Ansonsten kann ich nur empfehlen, mit Gleichmut diese Verfahrensdauern zu erdulden. Ist halt so. Gerade wenn es durch alle Instanzen geht.

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„Herrmann, hast du schon Kaffee ausgegeben?“


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