Berufung El Ghazi zurückgewiesen (Rund um Fußball)

Rasenmäher, Wednesday, 12.11.2025, 23:45 (vor 28 Tagen) @ Udo

Es hieß immer, der erste Vorfall wurde in der Verhandlung gar nicht berücksichtigt, da der Verein hier zeitlich versäumt arbeitsrechtlich gehandelt habe.(Abmahnung)


Nur der 2. Vorfall wurde geahndet. Hier wurde dann fristlos ,letztlich unwirksam , gekündigt. Was wurde denn im 1. Fall versäumt ?

Bitte stell das doch mal klar.
Da wurde doch immer vom zeitlichen Versäumnis, der zu späten Abmahnung, gesprochen und geschrieben.


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