was macht eigentlich... El Ghazi (Rund um Fußball)
Aber der Verein gibt doch in gewisser Weise nach, wenn er aufgeschlossen für einen Gütevergleich ist. Und der wird nicht die ursprüngliche Haltung (Fallenlassen der Gegenklage des Vereins auf Zahlung von El Ghazi als Entschädigung für vereinschädigende Äußerungen gegen gleiches Verhalten auf weitere Zahlungen über die 1,5 Millionen aus der 1. Insanz hinaus), sondern jetzt geht es nur noch um zusätzliche Entschädigung für El Ghazi.
Konseqwuent wäre, eine gütliche Einigung wie in der ersten Instanz auszuschlagen und das richterliche Urteil im Landgericht abzuwarten, auch wenn dessen Einlassungen schon darauf hinweisen, dass er dem Urteil des Arbeitsgerichts in Mainz folgen möchte.