Anträge zur MV - Wahlkommission (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Monday, 11.11.2024, 11:03 (vor 21 Tagen) @ ulis05

Übrigens hat der Aufsichtsrat auch Bewerber für den Ehrenrat ohne ersichtlichen Grund aussortiert. Da ist also genauso Gemauschel wie bei der Wahlkommission.


Was bedeutet "ohne ersichtlichen Grund"? Müssen sie die Gründe für alle ersichtlich machen und haben das nicht getan oder hatten sie keine?

Die derzeitige Satzungsregelung sieht so aus:

§ 16 DER EHRENRAT
1. Der Ehrenrat besteht aus mindestens fünf und bis zu acht gewählten Mitgliedern, die mindestens acht
Jahre dem Verein ununterbrochen angehören.
2. Mitglieder können dem Aufsichtsrat bis spätestens vier Wochen vor der Mitgliederversammlung
Vorschläge für geeignete Kandidaten für die Wahl zum Ehrenrat unterbreiten. Die Vorschläge müssen
unmittelbar beim Aufsichtsrat in Textform oder in digitaler Form eingereicht werden und Nachweise zur
Mitgliedschaft und ausgeübten Tätigkeiten im Verein enthalten.
3. Der Aufsichtsrat kann in freier Entscheidung maximal acht Kandidaten der Mitgliederversammlung zur
Wahl in den Ehrenrat vorschlagen. Dieser soll nur Kandidaten vorschlagen, die nach seiner Überzeugung
persönlich dafür Gewähr bieten, die ihnen gemäß der Satzung übertragenen wichtigen und
verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können. Die Kandidaten dürfen nicht gleichzeitig Mitglied
im Vorstand oder im Aufsichtsrat sein. Sie üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

--
Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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