Anträge zur MV - Wahlkommission (Rund um Fußball)
Die Rolle der Wahlkommission sowie deren Aufgaben sind in der Satzung definiert. Änderungen müssten in einem Antrag auf Satzungsänderung im Vorfeld der nächsten MV (nicht dieses Jahr) gestellt werden und dann eine 2/3 Mehrheit erhalten.
Die grundsätzliche Abschaffung der Wahlkommission ist wohl eher weniger zielführend, wer sollte anstatt bspw. die formale Überprüfung der satzungsgemäßen Eignung vornehmen? Eine Vorauswahl halte ich zudem auch weiterhin für sinnvoll, es erscheint wenig zielführend, wenn bei der Wahl 30, 40 Kandidaten zur Auswahl stehen.
Über gewisse Anpassungen ist aber sicherlich zu sprechen, diese müssten dann den beschriebenen Weg gehen.