USM auf Q-Block.de: Sexualisierte Gewalt bekämpfen (Rund um Fußball)

cochin, Saturday, 17.08.2024, 19:33 (vor 243 Tagen) @ giallorossi

Der Satz, der leider von völliger rechtlicher Unwissenheit zeugt, widerspricht zwei wesentlich Grundsätzen in unserer Rechtssprechung. Zum einen gilt der Zweifelssatz und ich glaube nicht, dass der USM andere Informationen zum Sachverhalt vorliegen. Zum anderen ist im Strafverfahrensrecht eine Beweislastumkehr unzulässig. Wir haben in einer demokratischen Gesellschaft Gewaltenteilung und wenn die Judikative nach Prüfung der vorliegenden Fakten eine Entscheidung trifft, dann ist diese bindend. Wer sind die Personen, die ohne weiterführende Informationen und ohne jegliche juristische Kenntnisse (insbesondere vom japanischen Strafrecht), hier zu einer anderen Beurteilung kommen? Fanatismus und Ideologie sind zwar meist laut, aber nicht zwingend richtig. Der Spieler ist keiner Straftat für schuldig befunden worden und so ist es zu akzeptieren. Es war aus Mainz wohl niemand dabei, somit kann sich auch kein Außenstehender eine fundierte und validierte Meinung bilden. Wenn wir aufhören an unsere Rechtsstaatlichkeit zu glauben, dann gute Nacht. Die USM profitiert doch auch insbesondere von den rechtsstaatlichen Grundsätzen (Prozesse wg. Körperverletzung, Landfriedensbruch, Stadionverbote etc.). Man kann sich nunmal nicht aussuchen, wann einem die demokratische Grundordnung passt und wann nicht.

Aber im dem Zitat aus dem Beitrag der USM wird doch gerade abseits eines juristischen Sachverhaltes argumentiert.


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