USM auf Q-Block.de: Sexualisierte Gewalt bekämpfen (Rund um Fußball)
Ich möchte darauf hinweisen, dass üble Nachrede und Verleumdung Straftatbestände sind (186 und 187 StGB). Der Verein muss hier auch im Sinne seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber agieren.