Kaishu Sano - soll mit ins Trainingslager fahren (Rund um Fußball)
Aus deutscher Rechtsicht:
- keine Anklage erhoben da kein öffentliches Interesse besteht
- keine Anklage weil Unschuld
- keine Anklage weil das Verfahren gegen Auflagen eingestellt wird
2 von 3 sehen zumindest ein Tatindiz. Aber ja, solange nicht ordentlich kommuniziert wird was letztendlich stimmt gilt die Unschuldsvermutung. Und wenn es wirklich nur ein schlimmer Verdacht war der sich nicht bestätigt hat, dann kann man es niemandem übel nehmen wenn das abgehakt wird.