Kaishu Sano - Update (Rund um Fußball)

Handgottesseinvater, Thursday, 18.07.2024, 13:58 (vor 251 Tagen) @ dadum

Ich finde aber " hat die Tat zugegeben" schon Recht deutlich...

die rechtliche seite ist etwas komplizierter. in der regel gibt ein verdächtiger nicht "die tat" im sinn eines straftatbestandes zu, sondern ein bestimmtes tatsächliches verhalten. es ist dann sache der gerichte, das tatsächliche verhalten unter den straftatbestand zu subsumieren und eine strafe zu verhängen oder eben nicht.

der tatsächlich zugegebene objektive sachverhalt "ich habe xy das portemonnaie weggenommen" kann rechtlich diebstahl oder raub sein oder auch gar nichts, weil ein rechtfertigungsgrund vorgelegen hat (z.B., wenn es das portemonnaie des vermeintlichen täters war). dasselbe beim sex: die frage ist die nach der einvernehmlichkeit, nicht nach dem objektiven tatbestand.

der verein muss eine strafrechtliche verurteilung nicht abwarten. wenn ihm die weitere beschäftigung bereits aufgrund des verdachtes nicht zuzumuten ist, kann er (nach anhörung des arbeitnehmers) kündigen. das gilt auch für den fall el gazi: es ist nicht alleinentscheidend, ob das gesagte auch strafrechtlich relevant ist. es geht um die zumutbarkeit für den (konkreten) arbeitgeber.

aber aus einem vorwurf, einer festnahme und einem über die presse vermittelten geständnis lässt sich m.E. erstmal nichts handfestes entnehmen. erst recht nicht, wenn man das japanische straf(prozess)recht und die zuverlässigkeit des zitierenden mediums nicht kennt. (so wie ich.)

ich erwarte da vom verein vor allem fingerspitzengefühl bei gleichzeitig klarer ansage zum thema übergriffiges verhalten gegenüber frauen. ist nicht ganz einfach.

--
yeahyeayeah


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