Grundgesetz + zulässige Parolen (Alles außer Fußball)

oillenspiegel, Wednesday, 01.11.2023, 16:09 (vor 399 Tagen)
bearbeitet von sjott, Wednesday, 01.11.2023, 16:22

1.:Artikel 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2.:Zulässige Parolen
Die Grenze ist erst da erreicht, wo Demos zu Gewalt aufstacheln. Oder wenn sie einschüchtern. „Free Palestine“, diese Parole, die man jetzt oft hört, das ist keine solche Aufstachelung zu Gewalt. Sondern das ist selbstverständlich zulässig. Genauso ist es mit der Parole „From the river to the sea, Palestine will be free.“ Übersetzt also: Vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer solle Palästina frei sein. Dieser Wortlaut irritiert, denn das bezieht sich auf das ganze Gebiet, auf dem heute auch der Staat Israel liegt.
Ist das also ein Aufruf zum Mord an allen Israelis? Ein Aufruf zu gewaltsamer Vertreibung? Nun: Manche eher konservative Staatsanwaltschaften bemühen sich gerade tatsächlich, in diesem englischen Reim eine Volksverhetzung zu erblicken und ihn in Deutschland zum Tabu zu erklären, zur Straftat. So wirklich überzeugend ist das nicht. Wer sich nur nebulös „Freiheit“ für Palästina wünscht, in welchen Grenzen auch immer, der legt sich rhetorisch nicht fest auf einen bestimmten Weg, diese Freiheit zu erlangen. Das bleibt offen. Hier direkt Gewalt anzunehmen, wäre eine Unterstellung. Was damit gemeint ist, muss bei einer Demo auch nicht so ausdifferenziert und präzis durchargumentiert sein.

publiziert von: Ronen Steinke ist Redakteur und Autor der „Süddeutschen Zeitung“. Er ist promovierter Jurist, Dozent an der Deutschen Richterakademie und Mitglied im Kuratorium des Max-Planck-Instituts für die Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht. Im Berlin Verlag erschienen zuletzt sein hochgelobtes Buch „Terror gegen Juden. Wie antisemitische Gewalt erstarkt und der Staat versagt“ (2020) und der Bestseller „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz“ (2022). Seine 2013 veröffentlichte Biografie über Fritz Bauer, den mutigen Ermittler und Ankläger der Frankfurter Auschwitz-Prozesse, wurde mit „Der Staat gegen Fritz Bauer“ preisgekrönt verfilmt und in zahlreiche Sprachen übersetzt

Kann vielleicht jeder was draus lernen....


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