Was ist da los im Block? (Rund um Fußball)

Handgottesseinvater, Sunday, 23.10.2022, 23:09 (vor 550 Tagen) @ Captain Spaulding

Es geht (...) darum, (...), dass es keinen Grund gab überhaupt in den Block zu kommen um diese Situation herauf zu beschwören. Das war der erste Fehler und der zweite war der Einsatz von Pfefferspray.


Genau des!

und so isses wahrscheinlich auch.
egal, was die aufklärung der tatsächlichen umstände des einsatzes mit sich bringt (also was wirklich passiert ist), die rechtliche beurteilung richtet sich danach, ob es a) eine anlass gab, der das einschreiten der polizei begründet und b) der das einschreiten in der form rechtfertigt, wie es erfolgt ist.

die polizei darf entweder in der strafverfolgung (repressiv) oder in der gefahrenabwehr (präventiv) tätig werden.

1. angenommen, sie hat in der strafverfolgung gehandelt: dann könnte der einsatz im block z.B. zur aufklärung einer straftat und/oder zur festnahme von täter:innen erfolgt sein. selbst wenn dies der anlass gewesen sein sollte, müsste der einsatz verhältnismäßig sein. das heisst angestrebter zweck der Maßnahme und die beeinträchtigungen aufgrund der durchführung müssen in einem angemessenen verhältnis zueinander stehen. das erfordert zunächst, dass die maßnahme geeignet ist, die unterstellten straftaten aufzuklären. da die polizei den einsatz im block anscheinend wieder abgebrochen hat, ohne beweismittel sicherzustellen oder tatverdächtige zu verhaften, kann man das in frage stellen (will ich aber nicht abschließend beantworten). weiterhin muss die maßnahme erforderlich sein, das heisst, es gibt keine möglichkeit, die täterschaft anderweitig genauso sicher zu beweisen oder die tatverdächtigen dingfest zu machen. auch das ist fraglich, da eine videoüberwachung erfolgt, die grundsätzlich die identifizierung und festnähme der tatverdächtigen beim verlassen des blocks ermöglicht (so weit ich weiss...). und dann muss die verhältnismäßigkeit im engeren sinn gegeben sein: was auch immer der grund für das auftauchen im block war: wiegt das schwerer als der einsatz von reizgas gegen unbeteiligte bzw sogar die opfer von straftaten? angenommen, es ging, wie in der faz als vermutung dargestellt (bitte den ausführlichen gebrauch des konjunktiv beachten...), ursprünglich um eine verletzung des rechts am eigenen bild: was wäre davon zu halten, dass diejenigen, die in diesem recht verletzt worden sind, auch noch mit reizgas bsprüht wurden? m.E. ein klarer fall von unverhältnismäßig. die polizei hat (wohl) weder aufnahmen sichergestellt, noch täter:innen identifiziert (zumindest nicht beim betreten des blocks). die opfer haben dann nicht nur den schaden, sondern auch noch dei schmerzen vom reizgas. nichts anderes gilt für die unbeteiligten, es steht deren körperliche unversehrtheit gegen das recht am bild weiterer beteiligter. in anbetracht der gefahren, die mit dem reizgaseinsatz einhergehen (möglicherweise panik im block, besonders sensible reaktionen von kindern etc) halte ich den einsatz auch unter diesem gesichtspunkt für schwer zu rechtfertigen. aber wie gesagt, ich will da nichts ausschließen.

2. angenommen, die polizei hat präventiv gehandelt. rechtfertigungsgrundlage wäre dann das POG. hier ist in noch stärkerem maß das verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten: wenn ich zur verhinderung/untervbbindung einer schubserei zwischen zwei betrunkenen oder einem betrunkenen und einem ordner oder wem auch immer reizgas gegen eine vielzahl von personen einsetze, helfe ich einem bzw mehreren angegriffenen und gefährde bzw verletze eine vielzahl. auch das spricht gegen die verhältnismäßigkeit. weiterhin ist immer das mildeste mittel anzuwenden, es spricht viel dafür, dass dieses darin Betsanden hätte, die ordner regeln zu lassen. das hat meines wissens bis jetzt immer gereicht, um für ruhr zu sorgen. erst, wenn das mittel versagt, sollte die polizei in den block kommen.

so. jetzt warten wir mal ab was kommt. wie dargestellt, halte ich die hürden zur rechtfertigung des einsatzes für hoch. verein un d fans sollten ein großes interesse daran haben, dass eine entsprechende rechtfertigung vorgelegt oder eine entschuldigung und wiedergutmachung erfolgt. ich halte es nicht für angebracht, vermeintliche gesellschaftliche fehlentwicklungen wie mangelnden respekt vor der polizei o.ä. auf dem rücken der am freitag verletzten auszudirkutieren (geht an dich, aber auch andere, 04er-plus–1). entweder der einmarsch in den block war gerechtfertigt oder er war rechtswidrig. Punkt.

--
yeahyeayeah


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