„Wer in Stadien zündelt, geht in den Knast“, (Presselinks)

ulis05, Tuesday, 20.11.2018, 16:19 (vor 1983 Tagen) @ Captain Spaulding

Wenn man jetzt das Abbrennen von Pyro *an sich* schon so schwer bestraft, dann passt das nicht in die Systematik des StGB. So habe ich die Autorin bei der FR verstanden, und wenn ich sie richtig verstanden habe, dann würde ich ihr da zustimmen.


Grundsätzlich: Ja. Persönlich tue ich mich da immer schwer. Ich verstehe beide Intentionen und an beiden ist nichts auszusetzen. Ich finde schon, dass ein Bengalo in einer engen Menschengruppe sehr fahrlässig ist und dadurch auf jeden Fall bestraft gehört. Wie hoch ist dann die komplizierte Frage. Diese "pauschal" zu beantworten ist dann auch schwierig.


Ja, da bin ich sogar bei dir.

Aber: "auf jeden Fall bestraft gehört"...wenn du so argumentierst: Dann sollte 05 doch bitte als Hausherr erstmal dafür sorgen, dass am Samstag gegen den BVB nicht wieder die Heimstehblöcke maßlos überfüllt sind, denn dadurch geht auf der gesamten Tribüne eine Gefahr aus. Die überfüllten Blöcke sind vermutlich nicht nur fahrlässig, sondern aufgrund der (bewusst) verkauften Tickets auch vorsätzlich.

Meiner Meinung nach Sandkastenrethorik. Ich mache was falsch und es fällt auf, dann lenke ich damit ab, dass andere auch was falsch machen.
Das eine hat doch mit dem anderen nun wirklich nichts zu tun.
Ich verstehe auch immer noch nicht, wie wenig hier die Rechte des Hausherrn beachtet werden. Ich gehe ja auch nicht zu jemanden nach Hause und versprühe bei dessen Geburtstag ne Flasche Sekt im Wohnzimmer mit der Argumentation dass dies viel mehr Spaß verbreitet. Ich würde da schon den Hausherrn vorher fragen ob der das will und wenn nicht dann würde der gesunde Menschenverstand mich davon abhalten es zu tun. Auch wenn ich es bei seinem letzten Geburtstag durfte und auch wenn er vorher Eintritt für seine Party genommen hätte.

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Ich geh (n)immer nuff


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