„Wer in Stadien zündelt, geht in den Knast“, (Presselinks)

Weizen05, Tuesday, 20.11.2018, 12:14 (vor 1976 Tagen) @ holger

Alles kein Problem:

(Aus der wirren Argumentation aus dem Artikel)
„Erst, wenn das Messer gegen einen Menschen verwandt wird, wird es zum gefährlichen Werkzeug. Erst wenn das bengalische Feuer die Hand verlässt, etwa wenn es aus Sorge vor Entdeckung „weggeschleudert“ wird, wird es gefährlich.„

Hmm. Okay. Ob das ein hilfreiches Argument ist, weiß ich nicht, aber wenigstens habe ich jetzt den Bezug verstanden. Darum ging es der Autorin aber gar nicht, sondern um die Verhältnismäßigkeit der Strafzumessung. Beuth will ja, ihr zufolge, anscheinend das Abbrennen von bestimmter Pyrotechnik buchstäblich zum Verbrechen (definiert als Straftat, die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe bedroht ist) machen, unabhängig davon, ob damit auch eine Körperverletzung (als Versuch oder erfolgreich) verbunden ist. Die gleiche Mindeststrafe ist für Körperverletzung erst dann vorgesehen, wenn sie eine "schwere" Körperverletzung ist und nicht bloß eine "einfache" oder "gefährliche" Körperverletzung. Davon unabhängig *jedes* Abbrennen von Pyro so zu bestrafen, *als ob* es ein Verbrechen (wie die schwere KV) wäre, ist absurd ungerecht. Das Messerbeispiel hilft aber nur bedingt, den Gedankengang zu verstehen, das verstehe ich jetzt doch unmittelbar, auf den zweiten Blick. Absurd ist aber nur dieses Beispiel, nicht der Gedanke selbst.


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