Prozess-Auftakt gegen Christoph Metzelder (Alles außer Fußball)

Weizen05, Friday, 30.04.2021, 21:19 (vor 1064 Tagen) @ Alsodoch

Ich beteilige mich auch mal mit einem Empörungs-Post.
Weil ich das Strafmaß in Zusammenhang mit Kindesmissbrauch (und auch dem Besitz kinderpornografischer Schriften) für empörend halte. Ganz unabhängig von diesem Fall. Und ja, auch emotional.


Da stimme ich zu, Prommibonus ?

Nein, ein Grundsatz des Rechtsstaats: "Keine Strafe ohne Gesetz", das bedeutet hier im Speziellen: Der Angeklagte kann nur auf Grund der Gesetzeslage bestraft werden, die zum Tatzeitpunkt galt. Für Metzelder bedeutet dass, dass auf seinen Fall der schon 2019 verschärfte Strafrahmen nicht angewendet werden darf, sondern "nur" der davor gültige. Und selbstverständlich sind auch alle anderen gesetzlichen Regeln zu beachten, die Strafmilderung bzw -verschärfung betreffen.


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