Prozess-Auftakt gegen Christoph Metzelder (Alles außer Fußball)

Alsodoch, Berlin / Mainz - Kastel, Friday, 30.04.2021, 20:26 (vor 1082 Tagen) @ Loth
bearbeitet von Alsodoch, Friday, 30.04.2021, 20:38

jeder der so etwas macht ist widerlich, wie kann man für so jemanden, nachdem es feststeht, auch noch Partei ergreifen?


Tut doch keiner. Wir haben glücklicherweise ein Justiz, die dafür zuständig ist und keinen Lynchmob oder keine social-media-"Schwarmintelligenz" die darüber zu urteilen hat. Den Betroffenen ist in keinster Weise geholfen, wenn man sich mittels Empörungs-Posts an diesem furchtbaren Thema abarbeitet :-|


sich auf die Justiz oder auf das Rechssysthem zu berufen ist ja scheint's schon Partei ergreifen :doh: :facepalm: :kopfwand::kotz:


Deine infantilen Smilies kannst deu dur gerne sparen, und dein Verhalten mal reflektieren. Würde ich das was du bei mir gemacht hast, nämlich eigene Spekulationen auch noch in Unterstellungen umzuwandeln ohne jemanden auch nur anstazweise zu kennen, wären wir auf einem ganz üblen Niveau (und in einer dunklen Zeit).

Beispielsweise käme dabei heraus, würde ich das tun, dass dir wohl nichts an Aufklärung und Information beim Thema Kindesmissbrauch liegt, gab ja Zeiten dfieser Wegschaukultur bei dem Thema. Beestenfalls. Klingt nicht gut? Aber nichts Anderes würde dabei herauskommen, und ich bin, nicht nur bei dem Thema, immer bei dem Motto Fakten auf den Tisch.

Eine darauf aufbauende persönliche Unterstellung, wie du es bei mir getan hast, klemme ich mir jedoch. Solltest du noch Gesprächsbedarf haben gibt´s die PM Funktion...


Wie sehr die Staatsanwaltschaft an Aufklärung liegt mag man daran erkennen, das sie gegen das Urteil Berufung / Revision einlegen will, nicht wegen des Strafmaß', sondern weil sie nur dann das Handy zwecks Untersuchung beschlagnahmen kann. Fällt denen wohl etwas spät ein, oder ?


Sorry, aber das ist so nicht richtig. Das Handy wurde bereits beschlagnahmt und untersucht (sonst wüsste die Staatsanwaltschaft ja nichts von genau 297 Dateien), die Staatsanwaltschaft legt Berufung ein, weil die auf dem Handy gefundenen Bilder nicht in die Beweiswürdigung/Urteilsfindung aufgenommen wurden: SPON

Ok, dann hatte ich eine falsche Quelle, bzw. die hat sich unklar ausgedrückt, jedenfalls ein Formfehler und / oder Verfahrensfehler.

--
SC Rapide Wedding 1893 e. V.
https://unerhoertundauserlesen.wordpress.com


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