Prozess-Auftakt gegen Christoph Metzelder (Alles außer Fußball)

Alsodoch, Berlin / Mainz - Kastel, Thursday, 29.04.2021, 14:50 (vor 1065 Tagen) @ dadum

der Anwalt von C.M. sagte „Moralische Überheblichkeit sei hier fehl am Platz“, kann mir das jemand erklären was bei
einer Anklage wegen dem Besitz von Kinderpornografischen Material „Moralisch Überheblich“ sein soll ?


Weil das tatsächlich schneller geht als man gemeinhin denkt, so theoretisch.
Die juristische Definition davon ist nämlich deutlich strenger, als sich der durchnittliche Lynchmob so vorstellt.

Und das ist auch gut so. Also dass das strenger ist.
Heißt aber auch, dass nicht jeder, der den Tatbestand erfüllt ein pädophiler Kinderschänder sein muss.

Es sind ja wenig Details vom Fall bekannt, deshalb verbietet sich natürlich auch jedes Urteil von außen.

Eine detaillierte Bewertung könnte halt von absolut widerliche Ungeheuerlichkeit bis maximal naiv und dumm so ziemlich alles sein.

Es scheint ja aber eine Faktenlage zu geben, die eine Anklage und letztlich Urteil ermöglichen, wie auch immer. Das ist doch mal was.
Ist ja oft genug nicht so...

Bis zum Urteil, wie auch immer es ausfällt, gilt die Unschuldsvermutung.
Alles Andere ist Bildzeitungsniveau.

--
SC Rapide Wedding 1893 e. V.
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