Ausgliederung - Frage (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Wednesday, 24.10.2018, 10:08 (vor 2009 Tagen) @ florifo

Da hast du schon recht - ich argumentiere aber gegen und sage:
Fußball ist in vielen Ländern aber eben nicht mehr nur die Ausführung der Leibeseübung sondern - eben auch wie in der Mainzer Satzung zu finden ist - Verbreitung der Leibesübungen. Und da seh ich den Fußball für uns als Fans schon eher im ideelen Bereich angesiedelt.

Verstehe ich dich richtig? Den Profifußball im ideellen Bereich? Kann ich als Fan nachvollziehen. Aber welche Leibesübungen verbreitet denn Verein an die Mehrzahl seiner Mitglieder? Einarmiges Reißen in der Halbliterklasse? ;-) Im Ernst. Sicher die Jugendabteilungen, Handball, Tischtennis. Schätze mal, dass die meisten der 12.000 Mitglieder, aber passive Mitglieder der Fußballabteilung sind. Und die machen doch relativ wenig Leibesübungen, wenn man man mal vom dem Abnehmprogramm absieht.

Ich kann das Vereinsregister sogar verstehen, dass das nur noch wenig mit einem "Idealverein" zu tun hat. Spannend finde ich da, was Mara in ihre Kolummne aus dem Artikel von Daniel Meuren erwähnt: „Womöglich ist der Vorstoß ein Alleingang der Rechtspflegerin. Amtsgerichtspräsident Matthias Scherer hatte auf eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung am vergangenen Donnerstag keine Kenntnis von dem Vorgang.“

Warum hat die Rechtspflegerin das gemacht? Hat sie nicht mitbekommen, dass sich der Verein, die Mitglieder seit fast 2 Jahren mit einer neuen Struktur beschäftigt und gegeben hat, die klassischerweise zu einer GmbH oder AG oder so passt? Hat sie nicht mitbekommen, dass der ganz Prozess nicht so einfach war und ist? Und warum diese Frist bis Mitte November einen Zeitplan vorzulegen?

Irgendwie erinnert mich das an Bremen, wo das Land Bremen, dem Fubballclub Werder Bremen bzw. der DFL die Kosten für die Polizei in Rechnung stellen will. Das ist ja noch nicht durch alle Instanzen durch, glaub ich. Vielleicht will man nun beim Thema e.V. anhand Mainz 05 ein Musterfahren machen, um das zu grundsätzlich für alle Vereine zu klären. Das sollte man dann aber bis zum Bundesverwaltungsgerichtsdings durchdeklinieren.

Beim kurzen Blick in ein Verwaltungsgesetz ist mir eine Möglichkeit aufgefallen, mit der man als Mitglied von Mainz 05 e.V. das Vereinsregister ärgern könnte. Würde aber vielleicht nicht unbedingt zur Stimmungsaufhellung beim Gericht beitragen.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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