Ausgliederung - Frage (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Tuesday, 23.10.2018, 11:21 (vor 1983 Tagen) @ OPM

Du weißt schon, dass ein e.V. nicht zwingend auch gemeinnützig sein muß?

Beim Verein und beim e.V. unterscheidet man halt den ideellen Bereich, den Zweckbetrieb und den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

Ideell ist wohl u.a. die Jugendabteilung. Zweckbetrieb ist alles, was dem satzungsmäßigen Zweck dient. Die Profiabteilung ist wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.

Was dem Amtsgericht wohl aufstößt, ist dass der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb den weitaus größten Anteil am Gesamtverein hat. Was bei einem Profifußballverein ja auch kein Wunder ist. Insofern ist der Verein und der e.V. im Besonderen - nach deren Ansicht - nicht die passende Rechtsform.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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