Ausgliederung - Frage (Rund um Fußball)
Wohl eher nicht. Denn bereits heute sind fast alle getätigten Umsätze nicht mehr gemeinnützig. Daher ist der Rechtspfleger ja auch der wohl richtigen Ansicht, dass der Hauptzweck des Geschäftsbetriebes ja als Gewerbe anzusehen ist.