Versammlungsleitung (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Sunday, 21.10.2018, 16:59 (vor 1985 Tagen) @ Enderle

Wenn ich den Punkt Versammlungsleitung mal eher unabhängig von derzeitigen Amtsinhabern betrachte, bin ich mit der von Aufsichtsrat und Vorstand vorgeschlagenen Lösung, dass der AR-Vorsitzende die Versammlungsleitung hat, einverstanden.

Ein Vorsitzender kommt in der Regel aus dem Tagesgeschäft, berichtet aus dem Tagesgeschäft muss beim Bericht Fragen dazu beantworten. Zum ein oder anderen Tagesordnungspunkt hat er naturgemäß eine politische Sichtweise.

Bei der Versammlungsleitung geht es aber in erster Linie zunächst mal darum, eine Versammlung ordnungsgemäß - möglichst neutral - zu leiten. Dafür zu sorgen, dass GO-Anträge beachtet werden und zu prüfen, ob sie überhaupt zulässig sind. Die Redeliste muss beachtet werden, usw. Also viele formale Sachen. Manche Vorsitzende sind dann oft am Rotieren zwischen ihrer Rolle als Vorsitzender und als Versammlungsleiter.

Aus meiner beruflichen Erfahrung weiß ich, dass nicht alle Vorsitzenden immer mit dieser Doppelrolle glücklich sind. Bei Aktiengesellschaften ist auch so, dass dort der AR-Vorsitzende die Hauptversammlung leitet und nicht der Vorstandsvorsitzende. Aber natürlich hat man mit dieser Doppelrolle viel mehr Möglichkeiten, eine Versammlung in die gewünschte Richtung zu lenken.

Ein Vergleich mit der Kommunalpolitik: In Mainz leitet der Oberbürgermeister auch die Stadtratssitzungen. In Hessen gibt es dafür das Amt des Stadtverordnetenvorstehers, der aus der Mitte des Parlaments gewählt wird (wie im Bundestag). Das wäre vielleicht auch eine weitere Alternative, dass die Mitgliederversammlung aus ihren Reihen eine Versammlungsleitung wählt. Könnte aber schwierig sein, wenn man die erste Stunde damit verbringt, geeignete Personen zu wählen, bevor es dann richtig los gehen kann.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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