MV wird verschoben! (Rund um Fußball)
Der Vorstand wird nun kurzfristig Vorschläge für klarstellende Satzungsregelungen erarbeiten lassen. Im Anschluss an die Legitimierung eventueller Satzungsänderungen können die Wahlen zum Vereinsvorsitz und zum Aufsichtsrat abgehalten werden.
Damit es da keine Missverständnisse gibt:
§ 71 BGB:
Änderungen der Satzung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Eintragung in das Vereinsregister.
D.h. die Wahlen werden so oder so noch unter den Regeln der jetzt gültigen Satzung durchgeführt.