Vielleicht sollte man.. (Alles außer Fußball)

OPM, Thursday, 11.10.2018, 10:52 (vor 1986 Tagen) @ pz6j89

Muss sowas aber dann nicht in einem Durchsuchungsbeschluss mit aufgeführt werden? Oder kann die Polizei diese Begründung dann über ihren Pressesprecher nachträglich mitteilen?

Und darf ich die Wohnung von Person A durchsuchen und am Arbeitsplatz aufsuchen, um damit an Erkenntnisse zu einer womöglichen Person B zu kommen, gegen die bei einem anderen Anlass ermittelt wird und der Zusammenhang zwischen beiden lediglich darin besteht zu einem Umfeld zu gehören, die die Polizei als Dunkelfeld erhellen möchte?


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