Rückabwicklung Tickets (Rund um Fußball)

strombergbernd, Gaaberschlaaberschem, Sunday, 10.05.2020, 11:18 (vor 1440 Tagen) @ Demandt05

Ist eigentlich etwas bekannt, ob das Kurzarbeitergeld der "normalen" Angestellte vom Verein aufgestockt wird, oder später auch Ausgleichszahlungen für die Mitarbeiter vorgesehen sind?

Lt. Vereinsmitteilung vom 01.04. ja. Aber ob das aktuell immer noch ist, keine Ahnung. Gefühlt ändert sich ja überall täglich was.

"Mit dem Thema Kurzarbeit betritt der 1. FSV Mainz 05 dabei Neuland. In den vergangenen Tagen wurden mit den Mitarbeitern individuelle Vereinbarungen getroffen. Der Verein federt die Einschnitte für die Mitarbeiter durch Kurzarbeit zudem ab, indem er das Kurzarbeitergeld aufstockt.

Die Kurzarbeit gilt bis auf Weiteres, kann jedoch bei veränderten Rahmenbedingungen, sprich bei der von allen Klubs angestrebten Fortsetzung der Saison in den kommenden Wochen, auch kurzfristig angepasst oder aufgehoben werden."

Maßnahmenkatalog

Beim Kurzarbeitergeld darf man aber nicht vergessen, dass es zwar erstmal steuerfrei ist. Allerdings gibt es da den Progressionsvorbehalt. Heißt, wenn es an die Steuererklärung für das Jahr 2020 geht, wird das Kurzarbeitergeld bei der Ermittlung des tatsächlichen Steuersatzes dazu gerechnet. Auf das restliche zu versteuernde Einkommen zahlt man also einen höheren Steuersatz. Je nach dem, könnte auf den ein oder anderen dann noch ein Nachzahlung zukommen.

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Gott schütze Rheinland-Pfalz!


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