Coronaauswirkung (Alles außer Fußball)

Cosmopilot, Sunday, 15.03.2020, 15:50 (vor 1501 Tagen) @ Lebof

Keine Möglichkeit zum Home Office für einen von euch beiden?

Was ist mit Familie? Keiner in der Nähe oder die Möglichkeit zu kommen? Oder Freunde die nicht arbeiten?

Bei mir geht es nicht, bei meiner Frau würde es gehen.
Das liegt jetzt am AG wie schnell sowas umsetzbar ist.
Aber, in wie weit lässt es sich vernünftig Home Office machen bei drei Kindern (2,6,9)?

Das soll ja verhindert werden, darum geht es ja, größtenteils isoliert zu bleiben.
Da denke ich an unseren Kindergarten, wo sich Eltern organisieren eventuell mit
einer Betreuerin, klasse, da hätte der Kindergarten auch aufbleiben können.

Hab ein bisschen gegoogelt, hat jemand was von einem Leistungsverweigerungsrecht Gesetz gehört ?
Da steht

Unzumutbarkeit der Leistungserbringung.
Das sind die Fälle, in denen zum Beispiel die Kinderbetreuung mit der Arbeitspflicht kollidiert.
Steht keine Kinderbetreuung zur Verfügung, weil die Kita beispielsweise geschlossen hat, dann kann der Arbeitnehmer sein Kind nicht alleine lassen.
Er hat dann ein Leistungsverweigerungsrecht.
Dieses hat er allerdings erst dann, wenn er alles in seiner Macht stehende probiert hat, um die Betreuung sicher zu stellen.

kennt das jemand ?


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