Nach Vorfällen im Pokal: Mainz zu Rekordstrafe verurteilt (Rund um Fußball)

fanblock1905, Thursday, 03.10.2019, 14:29 (vor 1638 Tagen) @ Jockel

Da das höchstrichterlich bereits entschieden ist, wurde es schon mal durch die Instanzen behandelt. BGH-Urteil.
Das wird nach § 823 BGB zu entscheiden sein: " Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet"
Vorsätzlich und widerrechtlich ist gegeben. Der (Eigentums)Schaden ist die verhängte Strafe, deren Verhängung ja allen Tätern bekannt ist.

Somit ist für mich die Sachlage klar. Interessant ist die Kommentierung des o.g. Urteils (siehe link): Ein Vereinsvorstand muss die ermittelten Täter in Regress nehmen, sonst macht er sich gegenüber dem Verein schadenersatzpflichtig, weil er einen Vermögensschaden für den Verein bewirkt hat.


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