Nach Vorfällen im Pokal: Mainz zu Rekordstrafe verurteilt (Rund um Fußball)

Weizen05, Wednesday, 02.10.2019, 12:50 (vor 1640 Tagen) @ Lebof

Auch wenn ich mit der Meinung vermutlich alleine bin (wenn man zumindest die FB Kommentare liest) halte ich nichts davon die Täter in (finanziellen) Regress zu nehmen (zumindest die Ersttäter). Das waren vermutlich junge Leute die einen dummen Fehler gemacht haben, aber wieso soll man denen jetzt ihren weiteren Lebensweg verbauen?Wenn ich überlege, dass ein 18jähriger 20.000 EUR abstottern muss, ist seine Zukunft erstmal auf lange Sicht verbaut (ist dann übrigens wieder ein Problem für die ganze Gesellschaft). Wenn ich dann Vergleiche, was der jenige an Strafe bekommen würde, wenn er auf einem Volkfest ein Bengalo zünden würde, stimmt das Verhältnis irgendwie nicht?
Auch wenn die ganzen Hardliner (erinnern mich irgendwie an die AFD) da anders denken, hoffe ich, dass der Verein da eine soziale Ader hat und sich das anders regeln lässt (putzen, Malerarbeiten etc.)

Das stimmt alles nicht so ganz. Es gibt zwischen "alles einklagen und alles sofort und wiederholt unnachgiebig vollstrecken" und "gar nichts machen" sehr viele Schattierungen, wie man sich als Verein verhalten kann. Wer aber gar nicht erst fordert bzw klagt, kann sich z.B. auch nicht außergerichtlich einigen.

Ich muss sagen, ich war da anfangs auch sehr skeptisch, aber wenn man davon ausgeht, dass die Vereine mit diesem zugegeben im Einzelfall sehr scharfen Instrument verantwortlich umgehen, sehe ich da sogar einen enormen "erzieherischen" Wert, gerade weil fünfstellige Beträge auf Jugendliche monströs wirken können. Dass einem so etwas "die Zukunft verbaut", sehe ich auch nicht so recht. Eine Vorstrafe verbaut einem die Zukunft, aber so etwas doch nicht. Schön ist es sicher nicht, aber man kann unterhalb der Pfändungsgrenzen sicher auch mehr als bloß ein bißchen herumvegetieren. Diese Grenzen werden ja auch erst relevant, wenn der Verein sich tatsächlich entschließt, zu vollstrecken und zu pfänden, so oft es geht, und das ist alles andere als zwingend. Wenn ich versuche, mich in die Situation des (freilich fiktiven) 18-jährigen zu versetzen, der jetzt jede Menge Stress an der Backe hat, würde ich mir wirklich mehr Sorgen machen wegen möglicher Konsequenzen des Strafverfahrens - aber dafür gibt es ja kompetente Jugendrichter.

Man kann sich doch nicht mehr sinnvoll über Kollektivstrafen beschweren, wenn man gleich anfängt, zu weinen, wenn tatsächlich mal Einzelne belangt werden (können).


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